Mitteilungen an die Züchter

Klassierung der besten Hengste und Stuten gemäss Zuchtwerte (ZW) 2023

Wir publizieren hier unten die Klassemente der 50 besten Stuten und der 50 besten Hengste gemäss den 4 folgenden Zuchtwerte(ZW)-Gruppen :

Stuten :

 

Hengste:

 

Veröffentlichung der neuen Kategorisierungen 2024

Sie finden hier unten zwei Listen mit Stuten, die in 2024 neu in Klasse A oder AA eingetragen sind. Eine Liste ist nach Namen der Stuten sortiert, eine nach Zugehörigkeit der Pferdezuchtgenossenchaft sortiert.

Züchter, welche die neue Kategorisierung ihrer Stute im Abstammungsausweis (AS) eintragen wollen, können den Pass mit dem AS an die Geschäftsstelle SFV, Les Longs Prés 2, Postfach 34, 1580 Avenches einsenden. Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie Fehler (PZG Zugehörigkeit, UELN, usw.) festgestellt haben.

 

Veröffentlichung der neuen Kategorisierungen 2023

Sie finden hier unten zwei Listen mit Stuten, die in 2023 neu in Klasse A oder AA eingetragen sind. Eine Liste ist nach Namen der Stuten sortiert, eine nach Zugehörigkeit der Pferdezuchtgenossenchaft sortiert.

Züchter, welche die neue Kategorisierung ihrer Stute im Abstammungsausweis (AS) eintragen wollen, können den Pass mit dem AS an die Geschäftsstelle SFV, Les Longs Prés 2, Postfach 34, 1580 Avenches einsenden. Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie Fehler (PZG Zugehörigkeit, UELN, usw.) festgestellt haben.

 

Klassierung der besten Hengste und Stuten gemäss Zuchtwerte (ZW) 2022

Wir publizieren hier unten die Klassemente der 50 besten Stuten und der 50 besten Hengste gemäss den 4 folgenden Zuchtwerte(ZW)-Gruppen :

Stuten :

 

Hengste:

 

Neue Regelung für die Vergabe von Rassenerhaltungsprämien (CHF 500.- pro Stute mit Fohlen bei Fuss)

  • Neue Referenzperiode

➔ Vom 1. Juni bis 31. Mai
Die neue in der Tierzuchtverordnung festgelegte Referenzperiode ist vom 1. Juni bis zum 31. Mai. Zuvor war es auf den Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 30. November festgelegt, was alle Fohlen, die in einer bestimmten Geburtssaison geboren wurden, in dieselben Referenzperiode einbezog. Nun werden Fohlen, die ab dem 1. Juni geboren werden, zur Referenzperiode gezählt, die bis zum 31. Mai des folgenden Jahres läuft, und erhalten die Prämie daher erst anderthalb Jahre nach der Geburt des Fohlens. Fohlen, die bis zum 31. Mai 2023 geboren werden, werden nach dem alten System (alte Tierzuchtverordnung) angerechnet. Sie unterliegen daher nicht den unten aufgeführten neuen Bedingungen und erhalten die Prämie im Februar 2024.
➔ In Kraft ab dem 1. Juni 2023
Fohlen, die ab dem 1. Juni 2023 geboren sind, werden im neuen System (revidierte Tierzuchtverordnung) erfasst. Sie unterliegen daher den untenstehenden neuen Bedingungen und werden die Prämie voraussichtlich im Herbst 2024 erhalten.

Der SFV ist derzeit im Gespräch mit dem BLW, um zu versuchen, diese neue Referenzperiode zu ändern, die nicht optimal ist, da es die Geburtssaison in zwei Hälften teilt und nicht alle Fohlen die Prämie zur gleichen Zeit erhalten werden. Wenn es uns gelingt, das BLW davon zu überzeugen, dies zu ändern, werden wir Sie natürlich anschliessend darüber informieren.

  • Zwei neue Bedingungen für die Gewährung der Prämie

Fremdblutanteils von maximal 12,5%
➔ Diese Bedingung ist für alle Pferde der Freibergerrasse gegeben. Sie sind alle als 100% reinrassige Freiberger anerkannt. Der Bund hat sich bereit erklärt anzuerkennen, dass alle seit 1999 in der Sektion Reinzucht eingetragenen Freibergerpferde und ihre Nachkommen als 100% reinrassig gelten, da seit 1999 kein Fremdblut mehr in die FM-Rasse eingebracht wurde (Artikel 9 der Herdebuchordnung des SFV).

In den Pferdepässen bleibt der biologischen oder historischen Fremdblutanteil immer eingetragen. Auch wenn dieser Anteil höher als 12,5% ist, ist dies nach der Tierzuchtverordnung kein Problem. Dieser Wert ist nicht massgebend. Alle FM-Pferde erfüllen diese Bedingung, unabhängig vom Fremdblutanteil in ihren Pässen.


➔ Nur Kreuzungen sind natürlich nicht prämienberechtigt.


Inzuchtgrad von maximal 10%
➔ Um Anspruch auf die Prämie zu haben, darf das Fohlen keinen Inzuchtgrad von mehr als 10% aufweisen. Der SFV seinerseits empfiehlt idealerweise sogar einen maximalen Inzuchtgrad von 7%, was dem durchschnittlichen Inzuchtgrad der gesamten FM-Population entspricht.
➔ Inzucht ergibt sich durch die Anpaarung von nahverwandten Tieren. Das heisst, dass der Inzuchtgrad eines Tieres sich vom Verwandtschaftsgrad der Eltern ableitet.
➔ Die Berechnungsmethode der Inzucht entspricht also dem Verwandtschaftsgrad der beiden Elternteile, geteilt durch zwei. Man kann den Inzuchtgrad des Fohlens nicht berechnen, indem man den Inzuchtgrad des Vaters und den der Mutter, geteilt durch zwei, zusammenzählt.


➔ Um den Inzuchtgrad des Fohlens im Voraus zu kennen, bittet Sie der SFV unbedingt, die Plattform "Virtuelles Fohlen" zu benutzen, die kostenlos zur Verfügung steht und sehr einfach zu benutzen ist. Gehen Sie einfach auf die Seite www.viruellesfohlen.ch, die auch über die Internetseite des SFV zugänglich ist.


Die Geschäftsstelle SFV steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei Bedarf zu helfen und alle Fragen zu diesem Thema zu beantworten. Das Informationsblatt ist auch als pdf-Datei verfügbar, klicken Sie hier

Schweizer Rat und Observatorium der Pferdebranche

COFICHEV (Conseil et Observatoire Suisse de la Filière du Cheval / Schweizer Rat und Observatorium der Pferdebranche) ist ein nationales, privates und unabhängiges Gremium von Experten aus den Bereichen Pferdesport, Pferdezucht, Pferdehaltung- und Pension, wissenschaftliche Forschung und Berufsbildung. Die Mitglieder kennen alle wichtigen Branchenakteure und bilden somit eine nationale übergeordnete Organisation aus mehreren thematisch-fachlichen Gebieten.

Der Verein tritt die Nachfolge des Observatoriums der schweizerischen Pferdebranche an, das seit 2007 als Autor mehrerer Berichte und Dokumente figuriert. Zweck des Vereins ist, auf der Grundlage der Bedürfnisse und Erwartungen der Pferdebranche eine zukunftsorientierte Vision zu erarbeiten. Es sollen fördernde und gegenläufige Faktoren erkannt, das Pferd in der Gesellschaft positioniert und eine Plattform für Austausch, Überlegungen und Koordination geboten werden (Statuten).

  • Ethische Überlegungen zur Würde und zum Wohlergehen von Pferden und anderen Equiden
  • Ethical Reflections on the Dignity and Welfare of Horses and other Equids

 

Projekt zur Revision der Rassenerhaltungsbeiträge für Freiberger Pferden

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat einen Entwurf für eine Revision der Tierzuchtverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Ziel dieser Revision ist es, Beiträge für die Erhaltung aller einheimischen Schweizer Nutztierrassen aller Arten zu gewähren. Neben dem Freiberger, der einzigen Pferderasse mit Schweizer Ursprung, sollen insgesamt 31 Schweizer Schaf-, Ziegen-, Kuh- und Schweinerassen unterstützt werden. Der Gesamtbetrag, der für alle Rassen bereitgestellt werden soll, beläuft sich auf lediglich CHF 3'900'000 - gegenüber dem Betrag von CHF 1'160'000, der bisher für unser Freiberger Pferd reserviert war. Die Revision sieht vor, dass die Prämien, die derzeit jedes Jahr an die Züchter pro Stute mit Fohlen ausgezahlt werden, nicht mehr CHF 500.betragen sollen, sondern auf CHF 245.reduziert werden. Darüber hinaus wird eine Prämie von CHF 490 pro Hengst mit mindestens einem Nachkommen im Jahr gewährt. Um für die Prämie in Frage zu kommen, gelten jedoch äußerst strenge Bedingungen: Zum einen darf das Pferd (Stute oder Hengst) nicht mehr als 12,5% Fremdblut aufweisen. Das Fohlen darf ebenfalls keinen Fremdblutanteil von mehr als 12,5 % und keinen Inzuchtgrad von mehr als 10 % aufweisen. Die beiden Bedingungen Fremdblutanteil und Inzucht sind jedoch unvereinbar, da sie in negativer Wechselwirkung stehen: Der Zwang zu einem niedrigen Fremdblutanteil kann zu einem Rückgang der Anzahl aktiver Individuen in der Zucht führen, was wiederum einen Anstieg der Inzucht zur Folge hätte. Ausgehend von den Zahlen für 2021 wären mehr als die Hälfte der Stuten aufgrund dieser Auflagen nicht mehr prämienberechtigt. Bei den Hengsten würde ein Drittel den Fremdblutanteil von 12.5% übersteigen, und allein aus diesem Grund schon keine Prämie mehr erhalten. Als Konsequenz würden sie als Zuchttiere unattraktiv, da ihre Nachkommen grösstenteils nicht prämienberechtigt wären.

Dieses Vorhaben ist für den SFV inakzeptabel. Der Artikel 24 der Zuchtverordnung, der den Freibergern gewidmet ist, würde schlicht und einfach gestrichen, was wir nicht akzeptieren können. Wenn auch die Grundidee, alle einheimischen Rassen zu unterstützen, gut ist, darf dies nicht auf Kosten des Freibergers geschehen! Das Inkrafttreten dieser neuen Regeln ist bereits für den 1. Januar 2023 vorgesehen. Der SFV wird im Rahmen der Vernehmlassung und bis zum Schluss kämpfen. Er wird alles daransetzen, dass dieses Projekt nicht zustande kommt. Es geht um den Fortbestand unserer Rasse, die ein fundamentales Element des Schweizer Kulturerbes darstellt! Der Bund kann seine Unterstützung für die einzige Schweizer Pferderasse, die sich - aus Sicht des Bundes selbst - bereits heute in einem kritischen Zustand befindet, nicht auf diese Weise zurückziehen. Wir zählen auf die Unterstützung aller Instanzen, für die der Freiberger eine Bedeutung hat, und auf Sie alle, Züchter, Nutzer oder Freunde des Freibergers, um in Ihrem Umfeld über diese Problematik zu sprechen und kollektive Aktionen durchzuführen, um die Bundesbehörden von den schwerwiegenden Ausmassen einer solchen Revision für den Freiberger zu überzeugen. Der SFV hat die Hoffnung, dass wir es gemeinsam schaffen werden!

Symposium - «Das Pferd, Nutz- oder Heimtier?»

Wir haben am 31. März aktiv am Symposium "Das Pferd, Nutztier oder Heimtier" der COFICHEV teilgenommen und Svetlana Erb, unsere Koordinatorin des Herdebuchs, hat den Einführungsvortrag zu diesem Thema abgehalten. 

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Zusammenfassung der auf der Plattform « Ihre Meinung interessiert uns » geäusserte Meinungen

Der Schweizerische Freibergerverband bedankt sich ganz herzlich bei allen Personen, die uns via Plattform geschrieben haben. Hier finden Sie ein Resümee der Antworten des SFV.

Klassierung der besten Hengste und Stuten gemäss Zuchtwerte (ZW) 2021

Wir publizieren hier unten die Klassemente der 50 besten Stuten und der 50 besten Hengste gemäss den 4 folgenden Zuchtwerte(ZW)-Gruppen:

Stuten :

 

Hengste:

 

Klassierung der besten Hengste und Stuten gemäss Zuchtwerte (ZW) 2020

Wir publizieren hier unten die Klassemente der 50 besten Stuten und der 50 besten Hengste gemäss den 4 folgenden Zuchtwerte(ZW)-Gruppen:

Stuten :

 

Hengste:

 

Klassierung der besten Hengste und Stuten gemäss Zuchtwerte (ZW) 2019

Wir publizieren hier unten die Klassemente der 50 besten Stuten und der 50 besten Hengste gemäss den 4 folgenden Zuchtwerte(ZW)-Gruppen:

Stuten :

 

Hengste:

 

Klassierung der besten Hengste und Stuten gemäss Zuchtwerte (ZW) 2018

Wir publizieren hier unten die Klassemente der 50 besten Stuten und der 50 besten Hengste gemäss den 4 folgenden Zuchtwerte(ZW)-Gruppen:

Stuten :

 

Hengste:

 

Klassierung der besten Hengste und Stuten gemäss Zuchtwerte (ZW) 2016

Wir publizieren hier unten die Klassemente der 50 besten Stuten respektive der 20 besten Hengste gemäss den 4 folgenden Zuchtwerte(ZW)-Gruppen:

Stuten :

 

Hengste:

 

Klassierung der besten Hengste und Stuten gemäss Zuchtwerte (ZW) 2015

Wir publizieren, dieses Jahr zum ersten Mal, die Klassemente der 50 besten Stuten respektive der 20 besten Hengste gemäss den 4 folgenden Zuchtwerte(ZW)-Gruppen:

Stuten :

 

Hengste:

 

TVD : Bundesrechtliche Änderungen welche die Ausstellung der Pässe beeinflussen

Ab 2015 entstammen die Basisdaten für die Pässe von der TVD für Equiden, das heisst von Agate. Nach der Bestellung eines Equidenpasses, die weiterhin an die SFV Geschäftsstelle zu richten ist, wird der sogenannte « Grundpass » allein durch Agate ausgestellt und anschliessend an uns geschickt. Wir ergänzen ihn mit dem Abstammungsausweis oder der Identitätskarte mit allen Informationen über die Zucht und das grafische Signalement (das wir weiter brauchen, um die Zuchtwerte der weissen Abzeichen zu berechnen, eine Aufgabe, mit der uns das BLW beauftragt hat).

Mit dieser Änderung im Ablauf der Herstellung der Pässe wird die Lieferung vondringlichen Pässen mindestens 5 Werktage in Anspruch nehmen. Von da anwird eine schnellere Lieferung der Pässe absolut nicht möglich sein. Bitte geben Sie darauf Acht, vor allem, wenn Sie IhFohlen exportieren wollen. Die Meldung der Mikrochips auf Agatekann nur durch Tierärzte vorgenommen werden, nur sie allein sind dazu berechtigt. Sie können die Bestellung des Passes erleichtern, indem Sie bereits jetzt kontrollieren, ob Ihr Tierarzt alle von ihm gesetzten Chips registriert hat, ohne diese Registrierung kann kein Pass ausgestellt werden. Bei der Meldung Ihrer Fohlen von 2015 auf Agate müssen Sie erwähnen, dass der SFV autorisiert ist, die Daten Ihres Fohlens zu korrigieren. Dies ist nämlich für die Passbestellung unbedingt nötig.

Nachkommensliste

Bei Stuten mit einem neuen Pferdepass werden die Resultate der Fohlen nicht mehr auf dem Abstammungsausweis notiert. Die dem Pass beigelegte Nachkommensliste muss an der Schau unbedingt vorgelegt werden.

Erinnerung : Tierschutzgesetzgebung

Nach einer Übergangsfrist von 5 Jahren ist die neue Tierschutzverordnung im September 2013 definitiv in Kraft getreten. Alle diesbezüglich wichtigen Details sind in einem Artikel desFM Magazins vom Mai 2013 zusammengefasst.

Die wichtigsten Punkte sind :

  • die Equiden müssen täglich mindestens 2 Stunden hinauskommen
  • die Equiden müssen mindestens 2x pro Woche hinauskommen, wenn sie im Einsatz stehen
  • die Tasthaare dürfen nicht abgeschnittenwerden
  • verboten sind Methoden, bei denen der Halsdes Pferdes überdehnt wird, sogenannte« Rollkuren »
  • wer eine Hufpflege durchführt, muss den Nachweis über eine sachkundige Ausbildungerbringen
  • das Stacheldrahtverbot bleibt bestehen,Gesuche um Ausnahmebewilligungen können aber noch eingereicht werden
  • während eines Transports ist das Anbinden eines Pferdes an Strickhalftern oder amZaumzeug verboten
  • Halter von mehr als 5 Pferden müssen eine Ausbildung vorweisen

Der vollständige Text ist unter admin.ch zu finden. Wenn Sie Fragen zu Ihren Einrichtungen haben, können Sie diese an das Beratungsbüro des Schweizerischen Nationalgestüts, Tel. : 058 482 61 11 richten.

Veröffentlichung der neuen Kategorisierungen 2022

Sie finden hier unten zwei Listen mit Stuten, die in 2022 neu in Klasse A oder AA eingetragen sind. Eine Liste ist nach Namen der Stuten sortiert, eine nach Zugehörigkeit der Pferdezuchtgenossenchaft sortiert.

Züchter, welche die neue Kategorisierung ihrer Stute im Abstammungsausweis (AS) eintragen wollen, können den Pass mit dem AS an die Geschäftsstelle SFV, Les Longs Prés 2, Postfach 34, 1580 Avenches einsenden. Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie Fehler (PZG Zugehörigkeit, UELN, usw.) festgestellt haben.

 

Veröffentlichung der neuen Kategorisierungen 2021

Sie finden hier unten zwei Listen mit Stuten, die in 2021 neu in Klasse A oder AA eingetragen sind. Eine Liste ist nach Namen der Stuten sortiert, eine nach Zugehörigkeit der Pferdezuchtgenossenchaft sortiert.

Züchter, welche die neue Kategorisierung ihrer Stute im Abstammungsausweis (AS) eintragen wollen, können den Pass mit dem AS an die Geschäftsstelle SFV, Les Longs Prés 2, Postfach 34, 1580 Avenches einsenden. Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie Fehler (PZG Zugehörigkeit, UELN, usw.) festgestellt haben.

 

Veröffentlichung der neuen Kategorisierungen 2020

Sie finden hier unten zwei Listen mit Stuten, die in 2020 neu in Klasse A oder AA eingetragen sind. Eine Liste ist nach Namen der Stuten sortiert, eine nach Zugehörigkeit der Pferdezuchtgenossenchaft sortiert.

Züchter, welche die neue Kategorisierung ihrer Stute im Abstammungsausweis (AS) eintragen wollen, können den Pass mit dem AS an die Geschäftsstelle SFV, Les Longs Prés 2, Postfach 34, 1580 Avenches einsenden. Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie Fehler (PZG Zugehörigkeit, UELN, usw.) festgestellt haben.

 

Veröffentlichung der neuen Kategorisierungen 2019

Sie finden hier unten zwei Listen mit Stuten, die in 2019 neu in Klasse A oder AA eingetragen sind. Eine Liste ist nach Namen der Stuten sortiert, eine nach Zugehörigkeit der Pferdezuchtgenossenchaft sortiert.

Züchter, welche die neue Kategorisierung ihrer Stute im Abstammungsausweis (AS) eintragen wollen, können den Pass mit dem AS an die Geschäftsstelle SFV, Les Longs Prés 2, Postfach, 1580 Avenches einsenden. Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie Fehler (PZG Zugehörigkeit, UELN, usw.) festgestellt haben.

 

Veröffentlichung der neuen Kategorisierungen 2018

Sie finden hier unten zwei Listen mit Stuten, die in 2018 neu in Klasse A oder AA eingetragen sind. Eine Liste ist nach Namen der Stuten sortiert, eine nach Zugehörigkeit der Pferdezuchtgenossenchaft sortiert.

Züchter, welche die neue Kategorisierung ihrer Stute im Abstammungsausweis (AS) eintragen wollen, können den Pass mit dem AS an die Geschäftsstelle SFV, Postfach 190, 1580 Avenches einsenden.

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Veröffentlichung der neuen Kategorisierungen 2017

Sie finden hier unten zwei Listen mit Stuten, die in 2017 neu in Klasse A oder AA eingetragen sind. Eine Liste ist nach Namen der Stuten sortiert, eine nach Zugehörigkeit der Pferdezuchtgenossenchaft sortiert.

Züchter, welche die neue Kategorisierung ihrer Stute im Abstammungsausweis (AS) eintragen wollen, können den Pass mit dem AS an die Geschäftsstelle SFV, Postfach 190, 1580 Avenches einsenden.

Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie Fehler (PZG Zugehörigkeit, UELN, usw.) festgestellt haben.

 

Veröffentlichung der neuen Kategorisierungen 2016

Sie finden hier unten zwei Listen mit Stuten, die in 2016 neu in Klasse A oder AA eingetragen sind. Eine Liste ist nach Namen der Stuten sortiert, eine nach Zugehörigkeit der Pferdezuchtgenossenchaft sortiert.

Züchter, welche die neue Kategorisierung ihrer Stute im Abstammungsausweis (AS) eintragen wollen, können den Pass mit dem AS an die Geschäftsstelle SFV, Postfach 190, 1580 Avenches einsenden.

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Veröffentlichung der neuen Kategorisierungen 2015

Sie finden hier unten zwei Listen mit Stuten, die in 2015 neu in Klasse A oder AA eingetragen sind. Eine Liste ist nach Namen der Stuten sortiert, eine nach Zugehörigkeit der Pferdezuchtgenossenchaft sortiert.

Züchter, welche die neue Kategorisierung ihrer Stute im Abstammungsausweis (AS) eintragen wollen, können den Pass mit dem AS an die Geschäftsstelle SFV, Postfach 190, 1580 Avenches einsenden.

Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie Fehler (PZG Zugehörigkeit, UELN, usw.) festgestellt haben.

 

Veröffentlichung der neuen Kategorisierungen 2014

Sie finden hier unten zwei Listen mit Stuten, die in 2014 neu in Klasse A oder AA eingetragen sind. Eine Liste ist nach Namen der Stuten sortiert, eine nach Zugehörigkeit der Pferdezuchtgenossenchaft sortiert.

Züchter, welche die neue Kategorisierung ihrer Stute im Abstammungsausweis (AS) eintragen wollen, können den Pass mit dem AS an die Geschäftsstelle SFV, Postfach 190, 1580 Avenches einsenden.

Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie Fehler (PZG Zugehörigkeit, UELN, usw.) festgestellt haben.

 

Status des Pferdes (Haustier oder Nutztier) auf Agate

Bei der Geburt ist jedes Pferd ein Nutztier. Es kann zu irgendeinem Zeitpunkt seines Lebens von Eigentümer bzw. der Eigentümerin als Heimtier deklariert werden. Dieser Wechsel von Nutztier zu Heimtier ist irreversibel und das Pferd trägt den Status als Heimtier ein Leben lang. Eine Änderung des «Verwendungszwecks» von Nutztier zu Heimtier muss in der Tiervekehrsdatenbank (TVD) und im Pass hinterlegt werden.

Deklaration
Die Begriffe Heimtier und Nutztier stehen im Zusammenhang mit der Tierarzneimittelverordnung (TAMV Art.15). Ein Pferd kann ausgehend von lebensmittelrechtlichen Bestimmungen den Verwendungszweck Nutztier oder Heimtier aufweisen. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer kann über den Status des eigenen Pferds entscheiden.

Heimtier:  Vor- und Nachteile

  • Es muss kein Behandlungsjournal geführt werden.
  • Es können Medikamente verwendet werden, die für Nutztiere nicht zugelassen sind.
  • Es fallen zusätzliche Kosten für die Entsorgung an.
  • Es resultiert kein Schlachterlös.

 

Nutztier: Vor- und Nachteile

  • Das Pferd darf in die Lebensmittelkette gelangen.
  • Absetzfristen von Medikamenten müssen beachtet werden.
  • Die Verabreichung von Medikamenten muss in einem Behandlungsjournal aufgezeichnet werden.

 

Regionale Sitzungen 2013

Zusammenfassung der Bemerkungen der Teilnehmer und Antworten des SFV

Bei den in der Datei erwähnten Bemerkungen handelt es sich um die Aussagen der Teilnehmer dieser Sitzungen, sie sind das Ergebnis einer Stellungnahme des SFV.

Regionale Sitzungen 2012

Zusammenfassung der Bemerkungen der Teilnehmer

Bei den in der Datei erwähnten Bemerkungen handelt es sich um die Aussagen der Teilnehmer dieser Sitzungen, sie sind das Ergebnis einer Stellungnahme des SFZV.

Regionale Sitzungen 2011

Zusammenfassung der Bemerkungen der Teilnehmer

Bei den in der Datei erwähnten Bemerkungen handelt es sich um die Aussagen der Teilnehmer dieser Sitzungen, sie sind das Ergebnis einer Stellungnahme des SFZV.

Übernahme von Exportkosten im Rahmen von Ausstellungen im Ausland

Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 27. Januar 2011 beschlossen, die Ausfuhrmodalitäten für Ausstellungen, an welchen der SFZV teilnimmt, zu überarbeiten. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
  • Der Käufer zahlt dem SFZV den Nettoverkaufspreis, den er mit dem Pferdeverkäufer vereinbart hat zuzüglich der MWST des Landes.
  • Der Züchter erhält vom SFZV den Nettopreis.
  • Der Züchter (oder sein Stellvertreter), der an der Ausstellung teilnimmt, erhält vom SFZV einen Beitrag von 100.-/Ausstellungstag, eine Vergütung der Reisespesen gemäss den geltenden Tarifen sowie die Übernachtungskosten.
  • Der SFZV übernimmt die ganze Verzollung und die damit verbundenen Kosten, einschliesslich MWST.
  • Der Züchter übernimmt die Hälfte der Kosten für die Ausfuhr (Zollgebühren, Transportkosten, Abgaben).
  • Die Exportbeiträge des Kantons Jura müssen vom Züchter gemäss den entsprechenden kantonalen Bestimmungen eingefordert werden.
  • Die Ausfuhr von Pferden für Ausstellungen wird zwischen dem SFZV und dem Pferdebesitzer vertraglich geregelt.